Benutzungsordnung

Benutzerkreis: Die Gemeindebibliothek Klosters steht während den Öffnungszeiten allen Interessierten zur Benutzung offen.
Nach einer Terminvereinbarung hat die Klosterser Schule Zugang zum Medienangebot und zu den Räumlichkeiten.
Mit der Einschreibung wird das Benutzungs- und Gebührenreglement akzeptiert. Namens- und Adressänderungen werden mitgeteilt.
   
Ausleihe: Zur Ausleihe und zur Nutzung stehen den Besuchern folgende Medien zur Verfügung: Bücher, Hörbücher, DVDs und Zeitschriften. Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen, für Filme zwei Wochen.
Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich, wenn keine Reservation für das Medium vorliegt.
Verlängerungen können telefonisch, schriftlich und persönlich erfolgen.
   
Gebühren / Kosten: Die Gebühren für die Medienausleihe richten sich nach der Gebührenordnung.
   
Rückgabe: Die Medien werden während den Bibliotheksöffnungszeiten zurückgenommen. Ausserhalb der festgelegten Öffnungszeiten können die Medien in den Bücherkasten gelegt werden.
   
Sorgfaltspflicht: Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Ein Mediendefekt soll dem Bibliotheksteam gemeldet werden.
Bei Beschädigung während der Ausleihe oder Verlust eines ausgeliehenen Mediums wird ein festgelegter Betrag in Rechnung gestellt.
Für ausgeliehene Medien haftet diejenige Person, auf deren Benutzerkonto die Medien verbucht sind.
   
Öffnungszeiten: Mo - Fr 16.00 - 18.00, ohne Feiertage

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft und ersetzt alle früheren.